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Kurs: Holzernte, Weiterführungskurs



Kursdatum: Das genaue Datum steht noch nicht fest.
5 Tage:

Adressaten: Forstlich ungelernte Personen, welche den Basiskurs erfolgreich absolviert haben oder nach den kantonal geltenden Bestimmungen nachweisen können, dass sie das entsprechende Kompetenzprofil erfüllen. • Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme: 15 Jahre für Lernende, sofern dies die jeweilige Berufsbildungsverordnung zulässt wie z.B. Landwirt, Zimmermann usw.). • Erfüllen des Kursziels des Basiskurses. • Geeignete körperliche Konstitution.
Kursinhalt:
• Vertiefung Arbeitsplatz- und Notfallorganisation
• Vertiefung Motorsägenkenntnisse inkl. Regeln zur Handhabung und Wartung
• Gefahren insbesondere bei Spezialfällen erkennen, systematisches Vorgehen
• Fälltechniken (Breite Fallkerbe, tiefe Fallkerbe, Stechschnitt usw.)
• Grundlagen Fällen mit Seilwindenunterstützung
• Vertiefung der Aufrüst- und Entastungstechniken
• Grundlagen Holzbringung (Rücken)
• Gesundheitsschutz (z.B. Ergonomie, Heben und Tragen)
• Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Grenzen

Kursziel: Am Ende des Kurses sind die Teilnehmenden in der Lage motormanuelle Holzerntearbeiten selbständig durchzuführen. Dabei können sie insbesondere…
• die Regeln der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Holzhauereiarbeiten respektieren und anwenden.
• die Notfallorganisation erstellen und ausführen.
• die Regeln der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufes kennen und umsetzen.
• die Regeln der Holzerei beim Fällen und Aufarbeiten von Spezialfällen praxisbezogen anwenden.
• das benötigte Werkzeug fachgerecht einsetzen und warten.
• einschätzen, welche Bäume sie selber fällen können.
• die Grundregeln des Holzrückens mit der Seilwinde verstehen.
Zwei schriftliche Lernkontrollen à 30 Minuten.
Aufgrund der Beurteilungen (systematische Beobachtung) durch den Instruktor wird festgestellt, ob der Kursteilnehmer / die Kursteilnehmerin die Mindestanforderungen für den Einsatz bei der Holzhauerei gem. Art. 37 ff. KWaV erfüllt.
Teilnehmende mit erfolgreich absolvierter Überprüfung der Lernziele erhalten vom Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden einen Ausweis.

Kosten: Für Teilnehmende mit Wohnsitz oder Arbeitsort im Kanton Graubünden oder Glarus:
CHF 450.-- inkl. Lehrmittel
Für Teilnehmende, die weder Wohnsitz noch Arbeitsort im Kanton Graubünden oder Glarus haben: Die Kurskostenberechnung ist von den Beiträgen des zuständigen Kantons abhängig. Nehmen Sie bitte vor Kursanmeldung mit dem Kursleiter A. Walder Kontakt auf (walderwaldundgarten@gmail.com).

Ort: Raum Landquart

Vorbereitung: Sgier Fabian, Plantahof
  • Walder André, Forstinstruktor, QSK Wald anerkannt


Bemerkungen: Ausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung (gem. suvapro 55029); Unfallversicherung: Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer/innen. Anerkennung: Teilnehmer/innen mit erfolgreich absolvierter Überprüfung der Lernziele erhalten vom Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden einen Ausweis. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Anmeldeschluss: 5.12.2024
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